(Allgemeine Geschäftsbedingungen AGBs)
1. Allgemeines
1.1. Die Tätigkeit der Job Vermittlung Hamburg ist in erster Linie die Vermittlung von Arbeitslosen und anderen Arbeitsuchenden aller Berufe in ein sozialversicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis.
1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse der Job Vermittlung Hamburg.
1.3. Die Job Vermittlung Hamburg übernimmt keine Garantien oder Gewährungsleistungen für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Dies gilt sowohl für die Arbeitsuchenden,
als auch für die Arbeitgeber.
1.4. Die Job Vermittlung Hamburg übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die vermittelte Arbeitskraft und eine damit im Zusammenhang stehende Qualität und Güte der Arbeitsleistung. Dies gilt
insbesondere für mangelhafte Arbeitsleistung, eventuellen Arbeitsausfall bei Krankheit oder einem Nichterscheinen aus anderen Gründen.
1.5. Eine Überprüfung der von den Bewerbern gemachten Angaben obliegt allein den Arbeitgebern. Unvollständige oder unwahre Angaben seitens der Arbeitskräfte sowie seitens der Arbeitgeber gegenüber
der Job Vermittlung Hamburg schließen eine Haftung der Job Vermittlung Hamburg aus.
1.6. Vereinbarungen, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vereinbarungen zum Datenschutz abweichen, bedürfen der Schriftform.
1.7. Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Soweit in diesen Geschäftsbedingungen keine anders lautende Regelung getroffen worden
ist, sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Dienstvertrag, die Arbeitsvermittlungsverordnung und die Vor- schriften aus dem Sozialgesetzbuch III über Arbeitsförderung
anzuwenden.
2. Besondere Geschäftsbedingungen für Vermittlungstätigkeit
2.1. Vor Beginn der Vermittlungstätigkeit wird mit dem Bewerber ein Vermittlungsvertrag geschlossen.
2.2. Der Arbeitnehmer bemüht sich alle für den Vertrag und für eine erfolgreiche Vermittlung benötigten Informationen und Daten der Job Vermittlung Hamburg zur Verfügung zu stellen.
2.3. Die Job Vermittlung Hamburg wird Kenntnisse und Fertigkeiten des Arbeitsuchenden feststellen, sowie die mit der Vermittlung verbundene Berufsberatung durchführen.
3. Behandlung von Daten
3.1. Der Arbeitssuchende willigt hiermit nach Maßgabe de §4a des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) darin ein, dass die Job Vermittlung Hamburg, personenbezogene Daten, die für die Verrichtung der
Vermittlungstätigkeit erforderlich sind, erhebt, verarbeitet und nutzt. Der Arbeitssuchende ist insbesondere damit einverstanden, dass die Job Vermittlung Hamburg diese Daten im Rahmen er
Vermittlungstätigkeit dritten Personen oder Einrichtungen, zum Zwecke der Verarbeitung oder Nutzung übermittelt, soweit dies für die Verrichtung der Vermittlungstätigkeit erforderlich ist.
3.2. Die vom Bewerber zur Verfügung gestellten Unterlagen werden
3.3. Unmittelbar nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit zurückzugeben. Die übrigen Geschäftsunterlagen des Vermittlers werden nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit drei Jahre aufbewahrt.
Personenbezogene Daten werden nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht gelöscht.
Gerichtsstand ist Hamburg. Stand der AGB: November 2012